Rund um den Hund

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Hundehaltung in der Eigentumswohnung


Hundeleine
Tierbesitzer, insbesondere Hundehalter, haben es nicht immer einfach, was die unmittelbare Umgebung betrifft. So kann es sein, daß durch die Hausordnung in einem Gebäude mit Eigentumswohnungen, es dem Hundebesitzer untersagt ist, seinen Hund ohne Leine auf dem Hausgelände / Grundstück frei laufen zu lassen.

Dies wird insbesondere von anderen Wohnungseigentümern, die keinen Hund haben, und sich ggf. durch frei laufende Hunde gestört fühlen, gefordert.

Wobei man meinen sollte, daß es nicht unbedingt einer Hausordnung bedarf, damit Mensch und Hund gut miteinander auskommen. Ein Gespräch mit dem Hundehalter wäre sicherlich die bessere Lösung.


Urlaub mit Hund an der Ostsse - da, wo Hunde gern sehen sind.




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