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Sachkundenachweis für Hunde


Hund
Im Bundesland Niedersachsen ist der Sachkundenachweis - auch Hundeführerschein genannt - zur Pflicht für jeden Hundebesitzer geworden. Muß jeder Hundehalter den Sachkundenachweis erwerben oder gibt es Ausnahmen? Jeder, der sich nach dem 01.07.2011 einen Hund anschaffen möchte, muss einen Sachkundenachweis nachweisen.

Die theoretische Prüfung ist übrigens vor der Anschaffung des Hundes abzulegen. Wer aus Unkenntnis dies noch nicht gemacht hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen. Die theoretische Sachkundeprüfung umfaßt unter anderem folgende Punkte: Das Sozialverhalten und die Verständigung von Mensch und Hund sowie Erziehung und Ausbildung. Auch gilt es aggressives Verhalten des Hundes zu erkennen. Auch wird über Hundehaltung und das Tierschutzgesetz gelehrt.

Ziel des Hundeführerscheins, wie die Hundesachprüfung auch genannt wird, ist unter anderem, daß der künfige Hundehalter seinen eigenen Hund richtig einschätzen kann und das er gefahrvolle Situationen erkennen und vorbeugen kann. Mehr zum Hundeführerschein

Da sich die Gesetze bezüglich der Hundesachkundeprüfung jederzeit ändern können und auch in jedem Bundesland verschieden sein können, sind alle Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeite und Richtigkeit und ohne Gewähr. Am besten Sie erkundigen sich, bevor Sie sich einen Hund anschaffen, bei Ihre Gemeinde.







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